Schwangerschaft und die erste Zeit nach der Geburt
Eine Schwangerschaft kann viel Freude bedeuten und je nach Lebenssituation auch Fragen aufwerfen. Eine Beziehung kann auf die Probe gestellt werden, rechtliche Fragen können sich stellen, die finanzielle Situation muss neu überdacht werden. Damit die Zeit bis zur Geburt auch eine freudige Zeit ist, hilft es, anstehende Fragen und Unsicherheiten bereits frühzeitig zu klären.Hilfen und Unterstützung für werdende Eltern
Wir zeigen Ihnen hier mögliche Unterstützungsangebote und Hilfestellungen im Kanton Aargau auf. Einzelne Angebote (Elternschaftsbeihilfe, Alimentenbevorschussung, Sozialhilfe etc.) werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erbracht. Wenn Sie mehr über diese Angebote wissen möchten, wenden Sie sich direkt an die jeweiligen Adressen oder an unsere Beratungsstelle.
Vaterschaft
Wenn eine Frau oder ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt, muss der Vater das Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Fragen Sie auf dem Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde nach, welche Papiere Sie benötigen.
Unterhaltsvertrag
Unverheiratete Eltern müssen einen Unterhaltsvertrag für die Kinderalimente machen und diesen von der Vormundschaftsbehörde genehmigen lassen.
Gemeinsame Sorge
Auch nichtverheiratete Eltern können die gemeinsame Sorge bei der zuständigen Vormundschaftsbehörde beantragen.
Im Konfliktfall
Wenn sich Eltern bezüglich Vaterschaft oder Unterhaltsvertrag nicht einigen können, ernennt die Vormundschaftsbehörde für das Kind einen Beistand.
Mutterschaftsversicherung
Frauen haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung nach der Geburt.
Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie aus dem Merkblatt „Mutterschaftsentschädigung".
Elternschaftsbeihilfe
Die Wohngemeinde bezahlt unter bestimmten Voraussetzungen für 6 Monate nach der Geburt ein Mindesteinkommen. Im Unterschied zur Sozialhilfe muss die Elternschaftsbeihilfe nicht zurückbezahlt werden. Zuständig ist Ihre Wohngemeinde.
Finanzielle Überbrückungshilfen
Für Mütter und Familien, welche durch Schwangerschaft und Geburt in eine vorübergehende finanzielle Notlage geraten, gibt es verschiedene Fonds und Stiftungen. Für ein Gesuch wenden Sie sich an unsere Beratungsstellen.
Alimentenbevorschussung
Mütter oder Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Alimentenbevorschussung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Zuständig ist Ihre Wohngemeinde.
Für Menschen in Notlagen muss die Wohngemeinde das soziale Existenzminimum bezahlen. Zuständig ist der Sozialdienst Ihrer Gemeinde.
Sozialhilfe
Erstlingsausstattung
Wir vermitteln Stiftungen, die Elternteilen oder Elternpaaren Gegenstände und Babykleider zur Verfügung stellen.
Finanzielle Hilfen
Bestellen Sie die Broschüre „Finanzielle Probleme – wohin wende ich mich“ bei uns.
