Gesetz und Verfahren zum Schwangerschaftsabbruch
Der Schwangerschaftsabbruch wurde am 1. Oktober 2002 durch die Artikel 118 bis 120 des Strafgesetzbuches neu geregelt.Der Schwangerschaftsabbruch ist straflos, wenn er innerhalb von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau erfolgt. Frauen unter 16 Jahren müssen sich durch unsere Beratungsstelle beraten lassen.
Nach der 12. Woche entscheidet die behandelnde Ärztin auf Grund der Schwere der seelischen Notlage, ob ein Schwangerschaftsabbruch gemacht werden kann.
1. Schritt
Die Frau wendet sich an eine Ärztin oder einen Arzt zur Feststellung der Schwangerschaft. Wenn der Arzt / die Ärztin den Abbruch nicht selbst durchführt, findet eine Überweisung an einen solchen Arzt/Ärztin oder an einen Spital statt.
2. Schritt
Der Arzt / die Ärztin, der/die den Schwangerschaftsabbruch durchführt, ist gesetzlich verpflichtet, ein eingehendes Gespräch zu führen und ein sogenannter Leitfaden mit weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten abzugeben. Die Frau muss ein Formular ausfüllen, mit dem sie das Gesuch um den Schwangerschaftsabbruch stellt und das Gespräch bestätigt.
Methoden des Schwangerschaftsabbruches bis zur 12. Woche
Bis zum 49. Tag seit dem ersten Tag der letzten Menstruation kann die Schwangerschaft durch das Medikament Mifegyne abgebrochen werden. Eine weitere Methode des Schwangerschaftsabbruches ist die Absaugmethode oder gegebenenfalls eine Auskratzung.
